AD07.61-P-2000-10D Hinweise zum Fehlerspeicher ME    

Hinweis zum Fehlerspeicher
Das Steuergerät ME (N3/10) verfügt über einen Fehlerspeicher. Die Erkennung der Fehler und deren Abspeicherung wird wie folgt unterschieden:
Fehler ständig vorhanden
Wackelkontaktfehler, die während einer Fahrt aufgetreten sind
Der Fehlerspeicher wird mit Abschließen der Fahrzeugbatterie gelöscht.

Bei Fahrzeugen (außer ) werden Fehler, die nicht mehr auftreten, selbständig nach max. 40 Warmlaufphasen wieder gelöscht.

Bei Fahrzeugen werden Fehler, die nicht mehr auftreten, wie folgt selbständig gelöscht:
Nach 3 Fahrten erlischt die Kontrolleuchte CHECK-ENGINE. Nach weiteren 40 Warmlaufphasen ist der Fehler gelöscht.

Eine Warmlaufphase oder eine Fahrt ist erfolgt:

Warmlaufphase
Kühlmitteltemperatur beim Start < 35 °C
Erwärmung des Kühlmittels auf > 70 °C


  Fahrt
Zeit nach Start > 20 Minuten
Motortemperatur > -7 °C
Motordrehzahl > 500/min
Alle Wirkungsketten wurden während vorausgegangenen Fahrten bereits geprüft

Die abgespeicherten Fehler können nur mit dem HHT bei Zündung "EIN" oder bei "laufendem Motor" ausgelesen werden.
Die Impulsanzeige sowie die Diagnose über Tastverhältnisanzeige ist entfallen.

Hinweis zur Selbstanpassung der Gemischbildung
Bei Fahrzeugen mit KAT bestimmt die Lambdaregelung die Einspritzzeit so exakt, daß in allen Betriebszuständen das Kraftstoff-/Luft-Verhältnis immer ca. Lambda 1 ist (entspricht
14,7 kg Luft zu 1 kg Kraftstoff).
Treten Fehler auf durch:
Falschluft,
Verschleiß oder Verkoken der Kraftstoff-Einspritzventile,
Verschleiß am Motor,
Übergangswiderstand im Luftmassenmesser,
Schadhaften Membrandruckregler,
Schadhaftes Umschaltventil (Regenerierung),
nimmt das Steuergerät ME 2.1 selbständig eine Korrektur der Gemischbildung vor.

Die Korrekturgrößen werden ständig errechnet und dauerhaft gespeichert. Die Selbstanpassung wird im Leerlauf additiv und bei Teillast multiplikativ durchgeführt. Die Korrektur in Richtung fett oder mager beträgt im Leerlauf ±1,0 ms (Einspritzzeit) und bei Teillast Faktor 0,68-1,32. Nach Reparaturarbeiten paßt sich das Steuergerät ME 2.1 selbständig an.

Hinweis zur Variantenkodierung
Steuergeräte ME 2.1 verfügen über eine Variantenkodierung. Die Kodierung kann nur mit dem Hand-Held-Tester durchgeführt werden (automatisch und manuell).
Für die Kodierung sind folgende Fahrzeugausführungen zu beachten:
Fahrzeugtyp
Motor
Getriebe MG/AG
Ohne KAT
Landesausführung
30 km/h-Begrenzung

Hinweis zum Fahrberechtigungssystem Stufe 2a und Stufe 2b (FBS)
Bei Fahrzeugen mit dem Benzin-Einspritz-und Zündsystem (ME2.1) ist ein Fahrberechtigungssystem eingebaut. Die Aktivierung des Fahrberechtigungssystems erfolgt vom Steuergerät FBS über den CAN-Datenbus zum Steuergerät ME.
Nach Aktivierung des Fahrberechtigungssystems setzt das Steuergerät ME die Einspritzanlage außer Funktion.
  Bei den Typen 129, 140 und 202 bis 5/97 und beim Typ 210 bis 2/97 ist ein Fahrberechtigungssystem Stufe 2a eingebaut.

Bei den Typen 129 und 140 ist ab 6/97 ein Fahrberechtigungs-system Stufe 2b eingebaut.

Die Aktivierung und Deaktivierung erfolgt durch eine Transpondertechnik über den Zündschlüssel. Sobald der Schlüssel im Lenkschloß gedreht wird, erhält das Steuergerät FBS ein Signal und gibt die Motorsteuerung über den CAN Datenbus frei.
Das Öffnen und Schließen des Fahrzeuges mit dem mechanischen Schlüssel hat keinen Einfluß auf das Fahrberechtigungssystem.
Das Steuergerät ME und das Steuergerät FBS sind fest durch einen Identifizierungs-Code miteinander verriegelt. Diese Identifizierung kann nicht gelöscht werden (siehe HHT Istwerte "Fahrberechtigungssystem" Menüpunkt 3/7).
Ein probeweises Austauschen des Steuergerätes ME oder Steuergerätes FBS in ein anderes Fahrzeug ist deshalb nicht möglich.

Wird für Prüfzwecke ein neues Steuergerät ME eingebaut, so dürfen nur maximal 40 Startvorgänge durchgeführt werden, da anschließend die Steuergeräte fest miteinander verriegelt werden. Vor dem Erststart muß beim Steuergerät ME mit dem HHT eine Variantencodierung durchgeführt werden. Zusätzlich muß die Identifizierung eingeleitet und die Fahrzeug.-Ident.-Nr eingetragen werden. (siehe HHT Istwerte "Fahrberechtigungs-system" Menüpunkt 3/7)

Hinweis zur selbständigen Erkennung des unteren mechanischen Endanschlages und der Vollöffnung der Drosselklappe vom Stellglied
Die Endstellung der Drosselklappe wird vom Stellglied erfaßt und im Steuergerät ME abgespeichert.
Nach Erneuern des Steuergeräts ME oder des Stellgliedes muß der mechanische Endanschlag der Drosselklappe und die Vollast-stellung neu erfaßt und abgespeichert werden.
Dazu gelernte Daten mit HHT löschen und neue Daten einlernen. Beim erstmaligen Anschluß des neuen Steuergerätes ME an Klemme 30 (B+) führt das Steuergerät bei Zündung"EIN" selbsttätig eine Adaption des Stellgliedes durch (unterer mechanischer Endanschlag der Drosselklappe).

Bedingungen für Einlernvorgang:
Wählhebel in Stellung P/N
Fahrzeugstillstand
Motorstillstand
Kühlmitteltemperatur zwischen 5 °C und 100 °C
Fahrpedal nicht betätigt

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, Zündung mind. 60 Sekunden eingeschaltet lassen, danach Zündung mind. 10 Sekunden ausschalten.

Der eingelernte Wert wird erst nach 10 Startzyklen im Festspeicher, sofern die Spannung nicht unterbrochen wurde, abgespeichert. Wird z.B. die Batterie nach dem 9. Startzyklus abgeschlossen, muß der Einlernvorgang wiederholt werden.
  Hinweis zur Geberradadaption für Laufruheprüfung
Nach Erneuern des Steuergerätes ME, Geber Kurbelwelle, Starterzahnkranz, oder Motorlager muß eine Geberradadaption wie folgt durchgeführt weden:
Kühlmitteltemperatur > 70 °C
Fahrzeug auf Straße fahren.
4. Gang, Motordrehzahl auf ca. 2500/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 1500/min verringern
2. Gang, Motordrehzahl auf ca. 6100/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 4100/min verringern. Motordrehzahl nochmals auf ca. 6100/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 3000/min verringern
Mit HHT prüfen, ob Geberradadaption durchgeführt wurde.


Hinweise Leistungsprüfstand/Tachometerprüfstand
Fahrwerkregelsysteme ESP oder ASR dürfen nicht durch Abziehen der Steuergeräte außer Funktion gesetzt werden, weil die über CAN-Datenbus übertragenen Raddrehzahlsignale im Steuergerät ME und EGS benötigt werden.

Um den Brems-und Motorregeleingriff der Systeme ESP oder ASR auszuschalten, ist in dem jeweiligen Steuergerät die Funktion wie folgt aufzuheben:





A. Arbeiten ohne Hand-Held-Tester
Zündung ausschalten
Adapter auf Prüfkupplung (X11/4) aufstecken
Buchse 1 mit Buchse 6 verbinden
Motor starten
  B. Arbeiten mit Hand-Held-Tester
Zündung ausschalten
Kupplung an Hydraulik-Einheit ESP/ASR im Radlauf ab-ziehen
(Kontrolleuchte BAS/ESP oder BAS/ASR muß aufleuchten!)

Ist die Arbeit beendet, Kupplung wieder aufstecken und Fehlerspeicher mit Hand-Held-Tester löschen!